Als Gemeinde Börslingen streben wir es an, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite boerslingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- PDF-Dateien, die nach dem Jahr 2018 erstellt wurden, entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Sie werden sukzessive geprüft und zeitnah durch barrierefreie Versionen ersetzt, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
- Unverhältnismäßige Belastung:
- Gebärdensprach-Inhalte:
Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Inhalte in Deutscher Gebärdensprache stellt für die Gemeinde Börslingen mit ihren begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 10 Absatz 2 BITV dar. Aufgrund der sehr geringen Einwohnerzahl ist die Bereitstellung derzeit weder wirtschaftlich noch organisatorisch leistbar. Eine regelmäßige Neubewertung der Umsetzbarkeit erfolgt im Rahmen verfügbarer Mittel. - PDF-Dokumente älteren Datums:
PDF-Dateien aus der Zeit vor 2018 entsprechen nicht durchgängig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ihre nachträgliche Aufbereitung würde für die Gemeinde Börslingen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 10 Abs. 2 BITV darstellen. Erforderliche Dokumente für laufende Verfahren werden bei Bedarf geprüft und sukzessive barrierefrei aufbereitet. Neuere PDFs werden barrierefrei bereitgestellt oder zeitnah ersetzt.
- Gebärdensprach-Inhalte:
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 28. März 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach Fertigstellung der Entwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagement der beauftragten Agentur. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheits‐Kriterien fortlaufend mit einbezogen.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Für Ihr Feedback sind wir dankbar.
E-Mail: info@boerslingen.de oder
Telefon: 07340 919040
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns über die in Ziffer 4 genannten Möglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E‐Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit‐bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.