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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Wir wollen,
dass alle Menschen unsere Internet-Seite gut benutzen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn sie was nicht so gut können.
Das nennt man: Barrierefreiheit.
Das ist uns wichtig.

Alle Menschen sollen die Internet-Seite sehen, verstehen und bedienen können.
Egal, ob sie gut hören, sehen oder lesen.
Egal, ob sie sich mit Technik auskennen.

Dafür gibt es Regeln.
Die wichtigsten Regeln heißen:

  • L-BGG: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz,
    ein Gesetz vom Bundesland Baden-Württemberg,
  • BITV 2.0: Das ist eine Verordnung für barrierefreie Technik
  • EU-Richtlinie 2016/2102: Das ist ein Gesetz von der Europäischen Union.

Wir wollen uns an diese Regeln halten.
Damit unsere Angebote für alle Menschen gut nutzbar sind.

Diese Erklärung gilt für unsere Internet-Seite:
www.boerslingen.de

1. Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Unsere Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Die meisten Dinge sind schon gut gemacht.
Manche Regeln erfüllen wir aber noch nicht.

2. Was ist noch nicht barrierefrei?

  • PDF-Dateien ab dem Jahr 2018:
    Einige PDF-Dateien auf unserer Internet-Seite sind schwer zu lesen.
    Zum Beispiel für Menschen, die ein Vorlese-Programm benutzen.
    Wir möchten das ändern.
    Deshalb machen wir die Dateien nach und nach barrierefrei.
  • PDF-Dateien von vor 2018:
    Diese Dateien sind sehr alt.
    Es wäre zu teuer und aufwendig, sie alle zu verändern.
    Darum schaffen wir das im Moment nicht.
    Aber:
    Wichtige Dateien machen wir barrierefrei, wenn sie gebraucht werden.
  • Gebärden-Sprache:
    Videos in Gebärden-Sprache helfen Menschen, die nicht hören.
    Unsere Internet-Seite hat im Moment keine Gebärden-Sprache-Videos.
    Das kostet viel Geld und Zeit.
    Unsere Gemeinde ist klein.
    Deshalb können wir das im Moment nicht machen.
    Aber wir prüfen regelmäßig, ob es später möglich ist.

3. Wann wurde diese Erklärung gemacht?

Die Erklärung wurde am 15. Mai 2025 gemacht.

Eine Agentur hat die Internet-Seite für uns gemacht.
Die haben selbst überprüft,
ob die Internet-Seite auch barrierefrei ist.

Die Prüfung war am 28. März 2025.

Wir denken immer an die Barrierefreiheit,
wenn wir was verändern oder neue Dinge machen.

4. So können Sie Barrieren melden

Sie haben Probleme mit unserer Internet‐Seite?
Dann sagen Sie uns bitte Bescheid.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Sie können uns eine E-Mail schreiben:
info@boerslingen.de

Oder Sie können anrufen:
07340 919040

5. So können Sie sich beschweren

Wenn Sie uns etwas melden
und wir antworten nicht oder nicht gut,
dann können Sie sich beschweren.

Das können Sie bei der Schlichtungs-Stelle machen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Problemen mit Barrierefreiheit.

Hier sind die Daten:

Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet-Seite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das kostet nichts.

Auch Verbände können klagen.