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05.09.2025

Pflichtumtausch alter Führerscheine

Alte Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Der neue EU-Kartenführerschein kann im Bürgermeisteramt beantragt werden.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein – dem bekannten grauen oder rosa „Lappen“ – unterwegs. Diese Führerscheine verlieren nach einem bundesweit festgelegten Zeitplan gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers ihre Gültigkeit.

Der Umtausch in den aktuell gültigen, EU-einheitlichen Kartenführerschein ist verpflichtend. Auch einige ältere Scheckkartenführerscheine sind vom Umtausch betroffen.

Der Antrag kann im Bürgermeisteramt gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto (Papierbild)
  • Der bisherige Führerschein

Hier finden Sie Termine und weitere Informationen (PDF / 30 KB)