05.09.2025
Pflichtumtausch alter Führerscheine
Alte Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Der neue EU-Kartenführerschein kann im Bürgermeisteramt beantragt werden.
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein – dem bekannten grauen oder rosa „Lappen“ – unterwegs. Diese Führerscheine verlieren nach einem bundesweit festgelegten Zeitplan gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers ihre Gültigkeit.
Der Umtausch in den aktuell gültigen, EU-einheitlichen Kartenführerschein ist verpflichtend. Auch einige ältere Scheckkartenführerscheine sind vom Umtausch betroffen.
Der Antrag kann im Bürgermeisteramt gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Hier finden Sie Termine und weitere Informationen (PDF / 30 KB)