Problemstoffsammlung im Alb-Donau-Kreis
Die kostenlose Sammlung von Problemstoffen aus Privathaushalten beginnt wie jedes Jahr eine Woche nach den Sommerferien.
Die Problemstoffmobil-Termine Ihrer Stadt/Gemeinde werden im Mitteilungsblatt und in der öffentlichen Presse bekanntgegeben.
Angenommen werden nur dicht verschlossene Verpackungen/Behälter mit eindeutiger Kennzeichnung (am besten Originalverpackung).
Unverschlossene oder defekte Behälter können bei der Annahme abgelehnt werden. Unterschiedliche Flüssigkeiten dürfen nicht zusammengekippt werden.
Die Anlieferungsmenge beschränkt sich auf ein Gesamtgewicht von 60 kg und ein Gesamtvolumen von 60 Litern.
Die einzelnen Behälter dürfen ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.
Aus Sicherheitsgründen, vor allem wegen der Kinder, dürfen Problemabfälle nur beim Personal des Problemstoffmobil abgegeben werden.
Von der Sammlung ausgeschlossene Stoffe müssen – vom Besitzer selbst – einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Angenommen werden:
Altfarben (flüssig, lösungsmittelhaltig), Altöl (verunreinigt), Bremsflüssigkeit, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Fotochemikalien, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Klebemittel (lösungsmittelhaltig), Kleinkondensatoren (PBC-haltig), Kühlflüssigkeit, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberhaltige Abfälle, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen (nicht restentleert), Starterbatterien, Unkrautmittel, Verdünnung.
Nicht angenommen werden:
Ablassöl, Altfarben z.B. Dispersionsfarbe (flüssig, lösungsmittelfrei), Altfarben (eingetrocknet), Altmedikamente, Altreifen, Asbest, Betriebsmittel (ölverunreinigt), Bildschirme, Feuerwerkskörper, Gasflaschen, Elektroaltgeräte, infektiöse Abfälle, Katalysatoren, Mineralwolle, Munition, Abfälle, Tierkadaver.
Wichtiger Hinweis:
Nicht ausgehärtete lösungsmittelhaltige Altfarben und Klebstoffe müssen nach wie vor beim Problemstoffmobil abgegeben werden. Diese sind auf ihrer Verpackung durch folgende Gefahrensymbole gekennzeichnet.
Noch ein Tipp:
Geben Sie lösungsmittelfreie Altfarben (z.B. Dispersionsfarbe) und Klebstoffe nicht in flüssigem Zustand in den Rest- oder Sperrmüll. Diese sollten vorher entweder durch Austrocknen oder mit Hilfe eines Bindemittels (Zement, Sägemehl) verfestigt werden.